Voraussetzungen, um an der Lebensmittelausgabe teilnehmen zu können, sind:
Sie sind Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), erhalten Grundsicherung oder sind Wohngeldempfänger.
Dann bringen Sie bitte die folgende Bescheide und Ausweise zur Anmeldung mit:
- aktuellen und kompletten Bewilligungsbescheid (bitte keine Kontoauszüge oder Gehaltsabrechnungen)
- Bescheid Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
- Bescheid Grundsicherung
- Bescheid Wohngeld
- Personalausweis
- Schwerbehinderten-Ausweis (falls vorhanden)
Werden diese Voraussetzungen erfüllt, kann ein Tafelausweis in Corona-Zeiten an den Ausgabetagen (mittwochs und samstags) ab 14.30 Uhr im Tafelladen beantragt werden.
Die aktuelle Schutz-Gebühr für Einkäufe im Tafel-Laden finden Sie als Download oder Anzeige im Browser (Einstellungen im Browser für pdf) hier(Schutzgebühr).